AGB



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

B.R. FIL-TEC FILTERAUFBEREITUNG GMBH – INDUSTRIEREINIGUNG & FILTERSERVICE

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Reinigung, Instandsetzung und Bearbeitung von Industriefiltern und technischen Komponenten zwischen der Firma B.R. Fil-Tec GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

§ 2 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS (KONTAMINATIONSBOGEN)

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedem Reinigungsauftrag einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Kontaminationsbogen beizufügen.
(2) Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über die Inhaltsstoffe, Medienrückstände und etwaige Gefahrstoffe.
(3) Bei Gefahrstoffen ist zwingend das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (SDB) beizufügen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben die Annahme oder Bearbeitung bis zur Klärung auszusetzen. Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen oder unvollständiger Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
(2) Stellt sich bei der Bearbeitung heraus, dass die Verschmutzung von den Angaben im Kontaminationsbogen abweicht (z. B. abweichende Inhaltstoffe, höherer Verschmutzungsgrad, unbekannte Medien, nicht deklarierte Gefahrstoffe), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand wie z.B. Entsorgung, gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Besitz des Auftragnehmers.

§ 4 HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS

(1) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden (auch Folgeschäden) an Personen, Sachwerten oder der Umwelt, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben im Kontaminationsbogen entstehen.
(2) Dies umfasst insbesondere die Kosten für eine spezialisierte Entsorgung, externe Prüfmaßnahmen, die Reinigung kontaminierter Anlagen des Auftragnehmers sowie Bußgelder wegen Verstößen gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzauflagen.

§ 5 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS

(1) Der Auftragnehmer führt die Reinigung nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Kundenangaben durch. Eine Garantie für die vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Neufilter-Qualität wird nicht übernommen. Materialalterung, Vorschädigungen, Korrision und bereits bestehende Strukturveränderungen stellen keinen Mangel der Bearbeitung dar.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

§ 6 TRANSPORT UND GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Auftraggeber über (Holschuld), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers Kaisersesch.

Kaisersesch, den 16.03.2026